Ich habe einen Änderungsvorschlag, der die Verständlichkeit für Laien erhöhen soll, eingereicht. Dabei habe ich mich an den schon vorhandenen beiden Absätzen sowie an dem Änderungsantrag von Jun orientiert und diesen teilweise wortwörtlich übernommen. Mein Vorschlag ist jetzt eine Kombination aus dem Vorhandenen, Juns Änderungsantrag und meinen Ideen.
Ich habe den Begriff "Umwandlung" nicht mehr mitaufgenommen, weil seit einiger Zeit für das gesamte Berliner Stadtgebiet die Umwandlungsverodnung auf Grundlage des § 250 BauGB gilt, der damit den § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB (der für Milieuschutzgebiete gilt) verdrängt. Mir war es ein Anliegen, das zu präzisieren.
Zudem habe ich versucht, das Ziel des Milieuschutzes genauer darzustellen und trotzdem den Bogen zu den von uns mitausgewiesenen Gebieten und den noch geplanten Gebieten beizubehalten.
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